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Leonardo da Vinci - Stipendium

 

Ein Stipendium für Graduierte der Universität Rostock, welches eine Förderung für ein Praktika im europäischen Ausland ermöglicht.

Welche Länder sind förderbar?

  • die 27 Mitgliedstaaten der EU
  • die EFTA/EWR-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen
  • die Türkei

Förderzeitraum: ab sofort- 31.5.2013 (Stand 10.05.2012)

Praktikumsdauer: mind. zwei, höchstens sechs Monate.

 

Förderrichtlinien

Was bedeutet Leonardo da Vinci?

Leonardo da Vinci ist der Name eines Unterprogrammes im EU-Programm für Lebenslanges Lernen (LLP). Es bezieht sich auf den Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und schließt somit Förderung von Jugendlichen in der Erstausbildung, Berufsauszubildende, Personen mit abgeschlossener Ausbildung und Hochschulabsolventen ein. Im Rahmen von LdV werden Mobilitätsprojekte in einem bestimmten Zeitraum realisiert, d.h. Stipendien an die Teilnehmer vergeben

 

Wie funktioniert Leonardo da Vinci für Graduierte?

 Die Durchführung des gesamten LLP in der Bundesrepublik Deutschland wird vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie koordiniert. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)  ist als Nationalagentur mit der Abwicklung des Unterprogrammes Leonardo da Vinci beauftragt und hat der Koordinierungsstelle genehmigt, LdV für Hochschulabsolventen durchzuführen. Als Einzelperson bewerben Sie sich also nicht bei der Nationalagentur BiBB, sondern bei den Stellen in Deutschland, die ein solches Projekt durchführen dürfen. Bei der Koordinierungsstelle können Sie sich mit Ihrem deutschem Hochschulabschluss und einer Praktikumsstelle für einen finanziellen Zuschuss während eines Auslandspraktikums bewerben.

Als „Poolprojekt“ stehen diese Stipendien allen Bewerbern zur Verfügung, die über einen deutschen Hochschulabschluss verfügen und zur Zeit nicht im Studium sind. Eine fachliche Einschränkung besteht nicht.

Antragsverfahren und Fördervoraussetzungen 

Förderbar sind nur Praktika,

  • die von Hochschulabsolventen mit deutschem Hochschulabschluss durchgeführt werden; eine zeitliche Beschränkung nach dem Erlangen des Abschlusses besteht nicht (Praktika von Studierenden werden seit Sommer 2007 im Erasmus-Programm gefördert.)
  • in EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen), Türkei (nicht: Schweiz!)
  • die zwischen 8 und 26 Wochen dauern
  • die als Vollzeit-Tätigkeit ausgeführt werden (mind. ca. 30 Wochenstunden)
  • deren Förderung vor Beginn des Auslandsaufenthaltes beantragt wurde.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Praktika     

  • bei Europäischen Institutionen und Verwaltungseinrichtungen für Gemeinschaftsprogramme (aber: UN-Einrichtungen oder NGOs sind grundsätzlich förderbar)
  • bei Einrichtungen oder Projekten, die zu mehr als 30% aus EU-Mitteln finanziert werden
  • in Auslandsvertretungen des Heimatlandes (Botschaften, Konsulate, Kulturinstitute der Regierung, Goethe-Institut, u.ä.)
  • im Land der eigenen Staatsangehörigkeit
  • jede Art von Lehrtätigkeit

Als Absolvent/-in, der/die eine Stelle im Ausland gefunden hat, reichen Sie Ihren Antrag auf Förderung bei der KOOR ein. Der gesamte Antrag und die Abwicklung findet online über unser Programm Placement Online statt, wozu Sie nach Registrierung ein Passwort erhalten, mit dem Sie sich bis nach Ihrem Praktikum einloggen können.

Genaues Bewerbungsverfahren  HIER – bitte unbedingt lesen!

 

Ein Praktikum kann auch verlängert werden, falls die maximale Dauer von 26 Wochen noch nicht erreicht ist. Dazu benötigen wir ein Fax Ihrer Praktikumsstelle, das den neuen Zeitraum und die Vergütung (unverändert oder neue) angibt. Je nach Höhe gibt es eine zusätzliche Zwischenzahlung.

 

Höhe der Förderung

Sie erhalten ein Gesamtstipendium, das Aufenthalts-, Reise- und andere Kosten beinhaltet. Derartige Kosten werden nicht separat erstattet. Außerdem dem Gesamtbetrag ist eine Förderung sprachlicher oder kultureller Vorbereitung möglich. Der Sprachzuschuss von maximal 335 Euro wird nur gewährt, wenn die Vorbereitung nachweislich vor oder zu Anfang des Praktikums stattfand.
Das Stipendium errechnet sich aus von der EU vorgegebenen Sätzen für das jeweilige Aufenthaltsland pro Woche. Gefördert werden nur volle Wochen = 7 Tage. Der niedrigste Wochensatz liegt bei 103 Euro, der höchste bei 293 Euro. Bei etwaiger Vergütung errechnen wir 40% des Nettogehaltes für die Anzahl der geförderten Wochen und ziehen diese vom Stipendium ab.

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Zuschusshöhe besteht nicht

  

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über die Online-Registrierung auf der Internetseite der Hochschule Karlsruhe für Technik und Forschung. Es zeigt Ihnen nach dem Einloggen zum gegebenen Zeitpunkt alle nötigen Formulare vorausgefüllt an und zeigt den Stand Ihrer Bewerbung. Bitte verwenden Sie Bei individuellen Fragen wenden Sie sich bitte an: koor-praxis-bw(at)hs-karlsruhe.de oder Tel. +49 (0)721 / 925-2820, Fax +49 (0)721 / 925-2828.

Zum Einschicken der Unterlagen verwenden Sie bitte folgende Adresse:

Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft

Koordinierungsstelle KOOR / Leonardo da Vinci

Moltkestraße 30

76133 Karlsruhe

Selbstverständlich können Sie sich auch bei individuellen Fragen auch an den CAREERS SERVICE wenden. Wir helfen ihnen gerne bei Fragen zur Bewerbung oder inhaltliche Fragen bezüglich des Leonardo da Vinci - Stipendiums und stehen auch ihnen während des Bewerbungsprozesses gerne zur Seite.

Universität Rostock

Dezernat Akademische Angelegenheiten

CAREERS SERVICE

Parkstraße 6

18057 Rostock

Tel. +49 (0) 381 498 – 1251

Fax. +49 (0) 381 498 – 1234

careers(at)uni-rostock.de

 

 

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